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Kündigungsfristen in IT-Verträgen – wo sie versteckt sind

Zuletzt aktualisiert: 2. November 2026 · Autor: Redaktion IT-Systemhaus Trier

Kurz gesagt

Ein Wechsel hängt selten am Betreuungsvertrag allein. Lizenzen laufen jährlich, Hosting monatlich bis jährlich, Anschlüsse oft 24 Monate. Prüfen Sie alle vier und legen Sie den Wechsel auf das Ende der längsten Bindung – oder planen Sie die Überlappung ein.

Die vier Vertragsarten

Vertrag Typische Bindung Stolperstelle
Betreuung 12 Monate, 3 Monate Frist automatische Verlängerung
Lizenzen (Abonnements) 12 Monate je Benutzer Verlängerung am Bestelltag, nicht zum Jahresende
Hosting und Rechenzentrum monatlich bis 12 Monate Datenherausgabe nach Kündigung
Anschlüsse 24 Monate Portierung braucht Vorlauf

Die Frist, die am häufigsten übersehen wird

Abonnements für Microsoft 365: Sie verlängern sich zum Bestelljahrestag und nicht zum Kalenderjahr. Wer zum 1. Januar wechselt, zahlt häufig noch Monate weiter – planbar, wenn man das Datum kennt.

Die Reihenfolge, die Doppelkosten vermeidet

  1. Alle Vertragsenden in eine Liste.
  2. Längste Bindung markieren – sie bestimmt den Termin.
  3. Kündigungen erst aussprechen, wenn der Nachfolgeweg steht.
  4. Überlappung von vier bis sechs Wochen einplanen; sie kostet weniger als ein Betrieb ohne Zuständigkeit.

Was in jede Kündigung gehört

Neben der Kündigung selbst die Bitte um Übergabe: Zugänge, Dokumentation, Sicherungen – mit Frist. Zwei Sätze, die später viel Arbeit ersparen.

Was Sie jetzt tun können

Legen Sie Ihre IT-Verträge mit Enddatum in eine Liste. Diese Liste ist der eigentliche Terminplan für Ihren Wechsel.

Häufige Fragen

Können wir vor Ablauf wechseln?
Ja, dann laufen zwei Verträge parallel. Oft ist das günstiger als ein Jahr Warten – rechnen Sie es durch, statt es zu vermuten.
Gilt eine Kündigung per E-Mail?
Das steht im Vertrag. Wenn Sie es nicht sicher wissen, kündigen Sie schriftlich und bitten um Bestätigung.

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