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Welche Unterlagen Sie beim Wechsel herausverlangen können

Zuletzt aktualisiert: 2. November 2026 · Autor: Redaktion IT-Systemhaus Trier

Kurz gesagt

Herausverlangen können Sie alles, was Ihren Betrieb betrifft: Zugangsdaten zu Ihren Systemen, Netz- und Gerätedokumentation, Lizenznachweise, Verträge mit Dritten in Ihrem Namen und die Konfiguration Ihrer Geräte. Interne Arbeitsunterlagen des Dienstleisters gehören nicht dazu.

Die Liste zum Anfordern

  • Zugänge: Administratorkonten für Server, Firewall, Switche, Telefonanlage, Microsoft 365, Domainverwaltung.
  • Dokumentation: Netzplan, IP-Bereiche, Gerätebestand mit Seriennummern, Besonderheiten der Fachprogramme.
  • Lizenzen: Nachweise und Laufzeiten, auf Ihren Namen.
  • Verträge mit Dritten: Was in Ihrem Namen abgeschlossen wurde – Internetanschluss, Zertifikate, Wartungsverträge.
  • Konfigurationen: Sicherungen der Firewall- und Telefonanlagenkonfiguration.
  • Sicherungen: Wo liegen sie, wie kommt man daran, wie lange noch.

Was Ihnen gehört und was nicht

Ihnen gehören die Daten, die Zugänge zu Ihren Systemen und die Dokumentation Ihres Netzes. Nicht herausgeben muss ein Dienstleister eigene Werkzeuge, Preiskalkulationen und interne Notizen. Die Grenze verläuft nicht beim Aufwand, sondern beim Gegenstand.

Die Domain ist der wichtigste Punkt

Wer Ihre Internetdomain verwaltet, kontrolliert Ihre Mailadressen. Prüfen Sie zuerst, auf wen die Domain eingetragen ist – steht dort Ihr Dienstleister, gehört dieser Eintrag korrigiert, bevor der Wechsel beginnt.

Wenn nichts kommt

Setzen Sie eine schriftliche Frist und benennen Sie die Liste. Das ist meist der Punkt, an dem Unterlagen auftauchen. Parallel lässt sich vieles neu aufbauen – teurer, aber unabhängig vom Entgegenkommen.

Was Sie jetzt tun können

Fordern Sie die Liste schriftlich an, mit Frist. Legen Sie parallel fest, welche Zugänge Sie notfalls neu aufbauen lassen – das nimmt der Verhandlung die Dringlichkeit.

Häufige Fragen

Dürfen Unterlagen zurückgehalten werden, weil Rechnungen offen sind?
Über ein Zurückbehaltungsrecht streiten Juristen im Einzelfall. Praktisch hilft: offene Posten klären und die Übergabe schriftlich und sachlich einfordern.
Was ist, wenn es nie eine Dokumentation gab?
Häufiger Fall. Dann entsteht sie bei der Übernahme – und Sie bekommen sie diesmal ausgehändigt.

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